Was Sie über die E-Rechnung wissen sollten
Das Bundesfinanzministerium verpflichtet ab dem 1. Januar 2025
Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich
in elektronischer Form auszustellen. Diese Maßnahme zielt darauf ab,
insbesondere Betrug im Bereich der Umsatzsteuer zu bekämpfen. Des
Weiteren ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt ein elektronisches
Meldesystem einzuführen, über das Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung gesendet werden können.

Es lohnt sich, frühzeitig mit der Einführung der E-Rechnung zu beginnen. Wir stellen Ihnen gerne einige Unterlagen zur Verfügung, die Sie sich bei Bedarf herunterladen können. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gerne steht Ihnen unser Team zur Seite.